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Albert Strohm LEONHARD KAISERS (KÄSERS) KETZERTOD IN NEUEM LICHT Ein Rückblick auf die Geschehnisse in Passau und Schärding nach 475 Jahren
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Am 16. August 2002 wird sich zum 475. Mal die Hinrichtung von Leonhard Kaiser oder Käser auf dem Scheiterhaufen auf einer Inn-Insel vor den Toren Schärdings jähren. Auf Befehl Herzog Wilhelms IV. von Bayern erfolgte sie 1527, nachdem dessen Bruder, der Administrator des Bischofs des Bistums Passau, Herzog Ernst, am 10./11. Juli in öffentlicher Gerichtsverhandlung im Domhof zu Passau den Innvierteler Priester als Ketzer verurteilt hatte. Bei den evangelischen Christen wurde er fortan als einer der frühesten Blutzeugen der Reformation in hohen Ehren gehalten. Die „altgläubige“ Seite rechtfertigte das damalige Vorgehen noch zur Zeit des 400. Gedenktages der Hinrichtung als zeitbedingt. Nur besonders interessierte Katholiken wussten davon. Im Zeichen des ökumenischen Aufbruchs der römisch-katholischen Kirche im II. Vatikantischen Konzil vollzog sich ein grundlegender Wandel, zu dem nicht zuletzt Bischof Dr. Antonius Hofmann beitrug. Die Vergebungsbitte von Papst Johannes Paul II. im Blick auf die Sünden der Kirche vom 12. März 2000 war für katholische Theologen und Kirchenhistoriker in Passau der Anlass, sich einen erneuten Rückblick auf die Geschehnisse von damals zu wünschen. Ein weiterer Anlass war die Entdeckung eines bisher unbekannten Briefes Philipp Melanchthons an den Gefangenen in der Passauer Veste Oberhaus, der mit Genehmigung der Melanchthon-Forschungsstelle Heidelberg hier erstmals in deutscher Sprache veröffentlicht werden soll. Die Geschehnisse von damalsDer Ablauf der Geschehnisse ist, abgesehen von Einzelheiten, in der Geschichtsschreibung nicht umstritten1. Im Herbst 1524 war der um 1480 in Raab/Oberösterreich geborene Diözesanpriester Leonhard Kaiser (so u.a. Luther, Melanchthon), wahrscheinlich richtig Linhard Käser2, seit sieben Jahren Verweser der Pfarrei Waizenkirchen, vom eigentlichen Inhaber der Pfarrstelle, dem Passauer Domdekan Dr. Berger, beim Bischof-Administrator Herzog Ernst wegen seiner Predigten im Sinne Luthers angezeigt worden. Kaiser, ungefähr Altersgenosse Luthers, hatte in Leipzig studiert und sich bei seinen Amtsbrüdern hohes Ansehen erworben. So hat er als Vertreter der oberösterreichischen Geistlichen gemeinsam mit dem Bischof gegen Besteuerungspläne Erzherzog Ferdinands protestiert3. Herzog Ernst hatte im Gefolge des Regensburger Fürstentages 1524 zweimal scharfe Verbote gegen die Verbreitung reformatorischen Gedankengutes in seiner Diözese erlassen. Kaiser wurde nun verhaftet, vorgeladen und eidlich verpflichtet, solche Aktivitäten künftig zu unterlassen. Auf die Dauer konnte er das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, verließ Waizenkirchen und schrieb sich am 7. Juni 1525 an der Universität Wittenberg ein, wo er vor allem Luthers und Melanchthons Schüler wurde. Als ihn Anfang 1527 die Nachricht erreichte, dass sein todkranker Vater ihn noch einmal zu sehen wünschte, wagte er den Weg nach Raab und erreichte den Kranken noch kurz vor seinem Tod. Die Abreise verzögerte sich wegen seiner eigenen Erkrankung. Der Ortspfarrer zeigte ihn bei den Behörden an, die alsbald die Verhaftung wegen Eidbrüchigkeit und Ketzerei veranlassten. |
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Über Suben kam er in ein Verließ der Veste Oberhaus. Für seinen Kampf um Freilassung oder mindestens einen Anwalt seiner Wahl sind wir durch im Nachlass erhaltene Aufzeichnungen und Briefe an seine Verwandten gut informiert. Im Wissen, welche Folgen sie hatten, wollte er sich bei seinen theologischen Freunden, besonders bei Michael Stiefel, dem lutherischen Prediger bei den Jörgern auf Schloss Tollet, aber auch bei dem aus Passau stammenden Humanisten Philipp Gundel über die Vertretbarkeit seiner Bekenntnisaussagen in den verschiedenen Verhören vergewissern. Luther und Melanchthon schickten ihm am 20. Mai in die Bedrängnis des Kerkers Trostbriefe und sorgten dafür, dass Kurfürst Johann von Sachsen, Markgraf Kasimir von Brandenburg, aber auch oberösterreichische Adelige wie die Schaunberg und die Starhemberg sich für ihn bei Herzog Ernst einsetzten. Sie scheiterten nicht zuletzt an D. Johann Eck, dem Ingolstädter Professor und erbittertsten Gegner Luthers, dem der Herzog die Vorbereitung der Anklage übertrug. Allen bis heute für die evangelische Kirche wesentlichen Bekenntnisaussagen blieb Kaiser in den Verhören treu. Ob es um die Autorität der Konzilien und des Papstes; die sola-fides-Lehre; die Verdienstlichkeit der guten Werke; Altarsakrament, insbesondere Messopfer und Kommunion und der beiden Gestalten; göttliche Einsetzung der Beichte; Buße und Reue; Beten und Fasten; Krankenölung, Priesterweihe, Taufe und Ehe; Priesterzölibat und Willensfreiheit; Fegefeuer und Heiligen- besonders Mutter-Gottes-Verehrung; Fest- und Fasttage; allgemeines Priestertum und Handauflegung in der Firmung ging4. So wurde er am 18. Juli 1527 zusammen mit einem des Mordes und Raubes überführten Priester vor das aus den Spitzen der Diözese unter Vorsitz von Herzog Ernst zusammengesetzte Gericht im Passauer Domhof geführt, wo er erneut den Widerruf ablehnte und daraufhin |
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rituell seiner priesterlichen Würde entkleidet, als Ketzer verurteilt und alsbald in üblicher Weise dem weltlichen Arm in Gestalt von Herzog Wilhelm zur weiteren Vollstreckung übergeben wurde. Dieser veranlasste umgehend den Abtransport nach Schärding, wo der zuständige Landrichter Christoph Frennckhinger möglichst ohne großes Aufsehen den dem Ketzer zugedachten Tod auf dem Scheiterhaufen zu organisieren hatte. Am frühen Morgen des 16. August verfolgte dennoch vom Ufer aus eine große Menschenmenge das Geschehen auf der nahen Kiesinsel. Auch weil bald darauf Legenden über Kaisers letzte Minuten kursierten, u.a. sollte das Holz des Scheiterhaufens und der Leib des darauf Festgebundenen dem Feuer widerstanden haben, gibt es einen von Herzog Wilhelm angeforderten genauen Bericht des Schärdinger Landrichters: |
| „Anfengklich bin ich auff E. f. g. bevelh zu empfahung dises Khasers gen Passaw gezogen, welhen mir der hochwirdig dürchleuchtig hochgebornn fürst, hertzog Ernnst, administrator des stiffts daselbs, eurer fürstlichen gnaden brueder, mein genediger herr, vor dem schloß oberhauß uberantwortten lassen. Von dann ich den mit gueter bewarung on alle irrung gen Scharding zu wolbewardter vengkhnuß gebracht. Allda er on den dritten tag, biß der züchtiger seines wegs vonn Burgkhausen khomen, gelegen. Allda bin ich zu ime in die venngkhnuß gangen und ime seines tods ain wissen gemacht, des er aber zumal erschrocken und ich inen zu peichten angemandt und pfarrer oder ainen gesell priester der pfarr Scharding fürgeschlagen, die ich gern zu ime lassen woll; darauff er mir diese antwort gab: Sy wern seines fuegs nit; so geb man im villeicht das sacrament des alltars in zwayerlay gestalt auch nit. Alls er aber gericht worden, hab ich sambt meinen ambtskhnechten, wie billich, unnd andern, so ich von gueter sicherhait wegen, nach dem er auch wol gefreunt (= eine große Verwandtschaft hatte), zu mir genommen und allda bis zu ennd seines lebens gehalten. Aber nichts sonders weder mit dem holtz noch in ander weg, wie vermued werden möcht, nit gesehen. Dann alls er auff dem rosst gelegen und das feur angeen söllden, hat er gebetthen, man solt singen „khum heyliger Geist“, wie dann beschehen; mit dem ist er mit dem feur, darin er zu dreyen oder viermalen „Jesus“ gerüefft, gericht worden. Und als sich allso sein leben geendet und das volgkh, so allda versamelt, weg gethan, hab ich gedachten meinen ambtskhnechten bevolhen, bey unnd ab dem züchtiger zuhalten, bis der gantz fertig werde. Nachdem die gewondtlich richtstat zu nechst bey der stat, bin ich also wegkh geritten; welhe ambtsknecht mich berichten, das nachvolgendt der züchtiger mit seinen helffern ain stang genommen und den todten körper heraus aus dem feür gewunnen, von welhem kopff, arm und schenckhel gantz abwegkh durch das feur verzört worden. Allain der podtich, des auch nit vil gewesen, welhen der züchtiger villeicht von füerdrung wegen, damit die veichtigkhait des korpers deßter fürderlicher durch das feür verzert werden möcht, zertailt und zermischt und widerumb in das feür geworffen und zu aschen verprendt und alßdann solh ambtsknecht sambt dem züchtiger auch hernach in die statt zogen. Solhes wollt ich e. f. g. auff derselben begern in aller underthenigkhait nit verhallten.“ |
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Dr. Johann Eck veröffentlichte diesen Bericht in der Kampfschrift, mit der er ein bald nach der Hinrichtung von einem Anonymus in vier Ausgaben weit verbreitetes „Lügenbüchlein“: „Das warhafftig geschicht des leidens und sterbens lienhart Keysers seligen etcetera“5 widerlegen wollte. Martin Luther sah sich durch die in der anonymen Schrift enthaltenen Unrichtigkeiten seinerseits veranlasst, im Dezember 1527 gleichzeitig mit Eck eine Dokumentation zu veröffentlichen: „Von Herrn Lienhard Kaiser in Baiern um des Evangelii verbrandt“6. |
| Luther konnte sich auf einen schriftlichen Augenzeugenbericht von der Verhandlung in Passau und der Hinrichtung sowie auf alles das stützen, was Kaiser in den Tagen seiner Gefangenschaft niedergeschrieben hatte: Eine Beschreibung seines Verhörs, einen Brief an einen Freund sowie sein Testament, die ihm von Kaisers Verwandten und Michael Stiefel zugeschickt worden waren. Luther lässt erkennen, dass ihn das alles tief bewegt und beschämt hat, wie er schreibt. Mit Recht heiße der Bekenner „Caesar“ und „Leonhard“. Auch das Original seines Trostbriefes wurde ihm mitgesandt. Er wurde nun ebenso wie der Bittbrief des Kurfürsten Johann von Sachsen mit veröffentlicht. Luthers Schrift fand weite Verbreitung7. Danach erwies sich Kaiser in den Verhören als treuer Schüler Luthers, obwohl er im Blick auf die Verhörpraxis klagen muss: |
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„Wer wird es für Christliche Prüderliche lieb ansehen, dass man einen schwachen, kranken Menschen ein zeit lang yhn schwere gefäncknis legen soll und danach unversehens auff solche treffliche Artikel der seel heil betreffend, so gehling zu Respondieren angelangt?“ Sein Zeugnis über die Rechtfertigung allein aus Glauben sei beispielhaft zitiert: „Der Erst Artikel, ytzt dis mals mir fürgehalten, ist gewesen, ob der Glaub allein onzuthuen der werck rechtfertig mache. Antwort: Ja, schrifft aus Altem und Neuem Testament angezeigt. Aber durch sie verneint und mir auszureden nicht stat geben worden ist. Zum andern: von den wercken, was dann die selbigen sein sollen, so allein der glaub rechtfertig macht, hab ich geantwort, das allein der glaub handelt für Gott, die werck aber zeichen sind meines glaubens, die mus man herunden lassen bey dem Rechten, yhme darmit zu dienen und nicht ubersich zuführen für Gott. Man mues Glaub und werck so weit von einander scheiden als Himel und Erden, Engel und teuffel: Nur nichts für Gott mit wercken gehandelt, Sondern Christo die ehr allein gelassen, das er uns durch sein bluet erkaufft und ya mehr denn zuviel fur aller menschen sunde gethan hab, und solchs glauben, dar auff gentzlich sich verlassen und darauff sterben: der glaub sey genug vor Gott und macht uns kinder Gottes, Erben zu seinem reich, miterben mit Christo und teilhafftig aller seiner güter. Wist yhr wohl, was aber die güter Chrsti sein, da von unnot zuschreiben“8. Als in der Gerichtsverhandlung Kaiser zu den einzelnen Punkten nochmals mit Ja oder Nein antworten sollte, las man sie entgegen dem Antrag des Prokurators (Verteidigers) nicht auf deutsch, sondern nur lateinisch vor, „sei es, dass man einfach von der üblichen Form nicht abweichen wollte, sei es, dass man sich scheute, Artikel als ketzerisch zu bezeichnen und zu behandeln, von denen man wusste, dass sie manchen der Anwesenden als göttlich“ galten (Friedrich Roth). Kaiser beantwortete freilich die Fragen in deutsch in demselben Sinn wie früher. Er habe dabei soviel Geist und Verstand wie auch Belesenheit in der Heiligen Schrift gezeigt, dass es unter den Umstehenden große Erregung hervorrief, wie er so frei und mutig „die Wahrheit vor Gott und den Menschen bekannte“, heißt es im Augenzeugenbericht. Das alles rettete den Angeklagten nicht, nicht die Berufung auf ein Konzil, das in den offenen Wahrheitsfragen Klärung bringen könne, und auch nicht eine Bitte um Begnadigung. Der Bischof las das Urteil vom mitgebrachten Zettel. Der evangelische Historiker Friedrich Roth urteilt: „So abstoßend uns das ganze Verfahren erscheint, glaubte doch sicher keiner der Richter sich deshalb Vorwürfe machen zu müssen. Es war eben „prozediert“ worden nach hergebrachtem mittelalterlichem Recht. Der Bischof wird sogar sein Verhalten gegen den „Ketzer“ noch als milde betrachtet haben. Man hatte ihm, konnte man von dieser Seite sagen, 10 Wochen Zeit gelassen, sich von seiner Krankheit zu erholen und in seine neue Lage einzuleben; der Bischof selbst hatte sich an den Unterredungen zu seiner Bekehrung beteiligt; man hatte ihm für den Fall des Widerrufs immer Gnade in Aussicht gestellt; selbst am „Rechttag“ war ihm dieser Weg noch offen gelassen worden. Alles vergeblich und nun mochte sich der Bischof vollkommen im Recht fühlen, über den „Halsstarrigen“, die in solchen Fällen üblichen Strafen ergehen zu lassen, ohne Rücksicht auf die makellose Persönlichkeit des Unglücklichen und die zahlreich eingelaufenen Fürbitten. Sonst zeigte er bei diesem Fall keine besondere Strenge. Er streckte seine Hand nicht aus nach den Verwandten Kaisers, die, allem nach ganz „lutherisch“ gesinnt waren, ... auch nicht nach den „Lutherischen Büchlein“, deren Auslösung er hätte erzwingen können. Inwieweit noch besondere äußere Umstände den Bischof zur Verurteilung Kaisers bestimmten, lässt sich bei dem Mangel hierauf bezüglicher Dokumente nicht sagen, nur darauf sei hingewiesen, dass gerade während der Zeit des Prozesses ein neues, blutiges Stadium der Verfolgung der „Ketzerei“ begann. Gerade damals floss das Blut der Wiedertäufer allenthalben in Strömen und in Österreich bereitete man ein Mandat vor, das gleich nach Kaisers Tod, am 30. August 1527, erschienen, alle von der römischen Kirche in irgendeinem Punkte Abgewichenen und alle diesem Vorschub Leistende mit schweren Strafen bedrohte, eine Maßregel, die bald auch Stiefel seines Zufluchtortes beraubte. Dass auch der Einfluss des persönlich in den Prozess eingreifenden Eck ein für den Angeklagten verderblicher gewesen, lässt sich nach dem, was wir sonst von ihm wissen, ohne weiteres vermuten“9. |
| Was die Gesinnung Herzogs Wilhelm von Bayern, in dessen Land Kaiser geboren und gefangen worden war, gegenüber Ketzern betrifft, so hatte sie sich in diesen Tagen verschärft. Am 8. Februar 1527 war Jörg Emmering von Bruck, angeblich Wiedertäufer, verbrannt, am 2. Juni ein „Ketzer“, der sich in herausfordernder Weise gegen die katholische Abendmahlslehre vergangen hatte, enthauptet worden.„So zahlreich folgten bald die Hinrichtungen von „Ketzern“, dass die Unterzeichnung von Todesurteilen dem Herzog fast zu täglicher Gewohnheit wurde, wie Dr. Eck im November 1527 befriedigt an Herzog Georg von Sachsen schreibt10. Der Herzog war im Fall Kaiser entschlossen, auch einmal an einem Lutheraner ein Exempel zu statuieren. Alle Bemühungen um Gnade, nicht nur der Verwandten Kaisers, hatten da beim Hof keine Aussicht auf Erfolg. |
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Der
Wandel in der Bewertung der Geschehnisse um Leonhard Kaiser Das Gedächtnis Leonhard Kaisers wurde, wie erwähnt, im evangelischen Bereich über die Jahrhunderte in hohen Ehren gehalten. Zahlreiche Schriften in Deutschland und Österreich hielten die Erinnerung wach. Kaiser fand Eingang in die Allgemeine Deutsche Biographie. 1900 erschien die bis heute maßgebliche wissenschaftliche Darstellung von Friedrich Roth in den Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte11. |
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Anlässlich des 400. Todestages wurde am Innufer vor den Toren Schärdings ein Gedenkstein enthüllt. „Leonhard Kaiser, Prediger und Märtyrer des Evangeliums Christi; verbrannt am „Gries“ bei Schärding am 16. August 1527. Selig sind, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden, denn das Himmelreich ist ihr, Matthäus 5, Vers 10.“ Gleichzeitig wurde in der Evang. Stadtpfarrkirche St. Matthäus in Passau an zentraler Stelle eine Gedenktafel angebracht.In der katholisch geprägten Geschichtsdarstellung hielt sich lange die irrige Meinung, Kaiser sei zu den Wiedertäufern zu rechnen gewesen, wozu auch frühe Martyrologien der Wiedertäufer beitrugen, die wiederum pauschal, übrigens auch im evangelischen Bereich, als politische Aufrührer geächtet wurden12. Für Passau interessant ist, wie noch 1861 Alexander Erhardt in seiner Geschichte der Stadt Passau, freilich ohne wissenschaftlichen Anspruch, die Geschehnisse darstellt: |
| „Mit gleicher Strenge verfuhr Herzog Ernst gegen die Anhänger der neuen Kirche, deren mitunter staatsgefährliche Umtriebe er als katholischer Fürst und Administrator eines altkatholischen Bisthums unmöglich dulden konnte. Eines der ersten Opfer war Leonard Kaiser, ein katholischer Priester aus Passau, welcher von Wittenberg, wo er Luthers Grundsätze sich angeeignet hatte, zurückgekehrt, zuerst in Baiern, und als er dort auf Hindernisse stieß, in der Stadt Passau und ihrer Umgebung die neue Lehre auszubreiten suchte. Herzog Ernst ließ ihn aber allzu bald ergreifen und als einen Ketzer und Volksaufwiegler vor Gericht stellen. Er berief die berühmtesten Gottesgelehrten, unter diesen auch seinen ehemaligen Lehrer, den damals berühmten Johannes Eck, nach Passau, um den Gefangenen zur Erkenntnis seines Irrtums und zum Widerrufe seiner Lehre zu vermögen. |
| Allein Kaiser, an seiner Überzeugung festhaltend, verweigerte jeden Widerruf. Man entsetzte ihn daher der priesterlichen Würde und übergab ihn dem Gericht in Schärding. Von Herzog Wilhelm von Bayern zum Feuertode verurteilt, wurde er, ungeachtet der Fürbitte des Kurfürsten Friedrich von Sachsen und anderer angesehener Herren, am 16. August 1525 (sic!) lebendig verbrannt.Im Jahr 1528 ließ Herzog Ernst noch 12 Bekenner der lutherischen Glaubenslehre den Flammen übergeben“13. Hier liegt offensichtlich eine Verwechslung mit den Vorgängen bei der Vernichtung der Passauer Täufergemeinde in den Jahren 1528 ff zugrunde. Erhardt beruft sich darauf, er habe „diese Begebenheiten aus Hanziz, Bruschius, der Pressechronik von Horniz vom Jahre 1693, dann aus Urkunden im magistratischen Archive entnommen“. |
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Um so wertvoller ist die wissenschaftliche Arbeit des
Griesbacher Pfarrers Dr. Friedrich Leeb mit einem Anhang von Dr. Friedrich
Zöpfl, die nach Kaisers 400. Todestag 1928 erschien. In der dem damaligen
Passauer Bischof Sigismund Freiherr von Ow.-Felldorf gewidmeten Schrift
wird versucht, einerseits Kaiser als eine ohne Zweifel „sittlich
hochstehende und religiös tief innerliche Natur“14 und als
„junges, ideales Menschenleben“15 zu würdigen,
andererseits die Richter aus „der Denkweise der damals lebenden Menschen
und den damaligen Zeitanschauungen heraus“ zu rechtfertigen, wobei er für
seine Person keine Zweifel lässt, dass auch er es aus heutiger Sicht
niemals billigen könne, dass „eine Person von sonst tadellosem
Lebenswandel lediglich um ihrer von der Wahrheit abweichenden Gesinnung
willens schwer bestraft oder gar zum Tode verurteilt wird“. So sieht er
auch in der Anerkennung des „berüchtigten“ Grundsatzes „Cuius regio,
eius et religio“ eine „unerhörte Gewissensbevormundung und
Geistesknechtung“. „Eine Zeit, welche solchen Cäsaro-papistischen
Grundsätzen huldigte, durfte sich dann auch nicht über Gewalttat oder
Rechtsverletzung beklagen, falls ein Fürst denselben in der Praxis
Geltung zu verschaffen suchte, wenn nötig, selbst unter Anwendung äußerster
Strenge“16. Leeb meint, dass damals auch unter evangelischen
Fürsten im Interesse der Glaubenseinheit nicht anders verfahren worden
sei17. Er erinnert daran, dass man beiderseits die Wiedertäufer
vom staatspolitischen Standpunkt aus als höchst gefährlich einstufte und
dabei in Bayern den Unterschied zu den Lutheranern immer geringer
einstufte. Auf diesem Hintergrund erscheine das Vorgehen gegen Kaiser
vergleichsweise milde. Was den Charakter Kaisers betrifft, hält er den
„extrem protestantischen“ Standpunkt für ebenso unberechtigt wie den
„extrem katholischen“: „Käser ist weder Martyrer, noch Rebell,
immerhin eher ersteres als letzteres“18. |
| „Komm, Heiliger Geist,
Herre Gott, erfüll mit deiner Gnaden gut deiner Gläub’gen Herz Mut und Sinn, dein brennend Lieb entzünd in ihn’. Durch deines Lichtes Glanz zum Glauben du versammelt hast das Volk aus aller Welt Zungen. Das sei dir, Herr, zum Lob gesungen. Halleluja, Halleluja.“ |
| Martin Luther hatte, kurz bevor Kaiser nach Wittenberg kam, noch zwei Strophen hinzugefügt, die Kaiser ohne Zweifel im Sinn hatte. Denn hier ist alles zusammengefasst, worum es Luther und Melanchthon auch in ihren Trostbriefen nach Passau gegangen war. Die Strophen lassen sich zusammen mit der ersten als Vermächtnis Kaisers für die Christenheit damals wie heute verstehen: |
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„Du heiliges Licht,
edler Hort, Du heilige Glut, süßer
Trost, |
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Anhang Brief Philipp Melanchthons an Leonhard Kaiser ins Gefängnis auf der Veste Oberhaus Passau: Der Brief, den Martin Luther Leonhard Kaiser zu Trost und Stärkung im Mai 1527 über Michael Stiefel, damals lutherischer Prediger bei den Jörgern auf Schloß Tollet bei Schärding und Vertrauter Leonhard Kaisers, nach Passau sandte, ist bekannt, seit ihn Luther in seiner Dokumentation über Leonhard Kaisers Tod vom Dezember 1527 in deutscher Sprache veröffentlichte. Das Original liegt heute in der Stadtbibliothek Frankfurt am Main. Erst im Zuge der kritischen und kommentierten Gesamtausgabe von Melanchthons Briefwechsel wurde von Richard Wetzel in der British Library vor kurzem auch ein Trostbrief Philipp M e l a n c h t h o n s an den Gefangenen in Passau entdeckt, der bisher in der Forschung unbekannt war. Der Brief ist zusammen mit dem Brief Luthers in einer umfangreichen Sammlung von Schriftstücken aus der Zeit von 1518 bis 1550 enthalten. Durch freundliche Vermittlung der Melanchthon-Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften erhielt das Evang.-Luth. Dekanat Passau von London eine Kopie, deren Text mit Genehmigung der Melanchthon-Forschungsstelle veröffentlicht werden kann. Der Übersetzung ins Deutsche wurde der Vollständigkeit halber Luthers Brief auch in einer Übertragung in die heutige deutsche Sprache beigefügt30. „Domino Leonhardo Kaiser propter
evangelium in carcere obstricto |
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„Herrn Leonhard Kaiser um |
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1 Die gründlichste Untersuchung auf evangelischer Seite: Friedrich Roth, Leonhard Kaiser, ein Evangelischer Märtyrer aus dem Innviertel, Halle 1900 (Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte, 66); auf katholischer Seite: Friedrich Leeb / Friedrich Zöpfl, Leonhard Käser, ein Beitrag zur bayerischen Reformationsgeschichte, Münster 1928 (in der Reihe: Reformationsgeschichtliche Quellentexte, Heft 52). Der kath. Historiker Karl Eder bietet in "Glaubensspaltung Landstände in Österreich ob der Enns"(Studien zur Reformationsgeschichte Oberösterreichs, Bde I und II, Linz 1932 und 1936) den österreichischen Kontext zu L. Kaiser, den er "eine der reinsten Gestalten des österreichischen Protestantismus" nannte. Der evang. Theologe Alfred Eckert bringt in seinem Aufsatz "Leonhard Kaiser (Käser) in neuer Betrachtung in: Ostbairische Grenzmarken 7(1964/65) 301-309 die neuere Literatur zu L. Kaiser und seiner Familie und beleuchtet vor allem die Bekenntnisaussagen Kaisers und sein Testament und stellt Kaisers Märtyrertod in den Zusammenhang des Aufblühens der evangelischen Bewegung in Österreich. 2 Die Schreibweise des Namens variiert zwischen Käser (so der Landrichter in Schärding und Johann Eck) und Kaiser, Keyser (so Luther und Kaisers Verwandte), Keisser (Wittenberger Matrikeln). Die diphtongische Aussprache des Namens dürfte richtiger sein, in: Luthers Werke, Weimarer Ausgabe (= WA), Bd. 23, 443, Anm. 1. |
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3 Roth (wie Anm. 1), 4. Am 25. November 1523 hatte sich bereits “Johannes Pfeffingerus Patauia” in Wittenberg immatrikuliert. Johannes Pfeffinger, 1493 in Wasserburg am Inn geboren, war ab 1521 als Stiftsprediger in Passau und hatte sich durch eigenes Bibelstudium zur reformatorischen Lehre bekehrt, sie in seinen Predigten mit großem Zulauf vertreten und sich nun durch die Flucht seiner drohenden Verhaftung entzogen. Er wirkte später als Superintendent und Professor in Leipzig, wo sich in der Nicolai-Kirche sein Epitaph befindet, und war als enger Mitarbeiter Philipp Melanchthons maßgeblich am Aufbau des evangelischen Kirchenwesens im albertinischen Sachsen beteiligt. (Vgl. Günther Wartenberg, Landesherrschaft und Reformation, Moritz von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546, Gütersloh 1988, in: Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte, Bd.55, 253 f. |
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4 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 28. Zu Dr.Philipp Gundel: Vgl Brigitte Kaff, Volksreligion und Landeskirche (wie Anm. 25), 17, Anm.1-3. 1530 richtete Melanchthon einen griechischen Brief an ihn. Die These von C. Gindele, in: Ostbairische Grenzmarken 14 (1972) 288-298, wonach es sich im Fall Kaiser um einen anderen Passauer Gundel handele, erscheint nicht hinreichend belegt. 5 Abgedruckt bei Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 77 ff. 6 WA 23, 443 ff. 7 Neun Ausgaben sind bekannt. Ein Exemplar wird im Evang.-Luth. Dekanat Passau aufbewahrt. 8 WA 23, 454 f. 9 Roth (wie Anm. 1), 24 f., dazu Anm. 12. 10 Roth unter Hinweis auf einen Brief Ecks an Herzog Georg von Sachsen (wie Anm. 1), 25, Anm. 16. 11 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 41 f. Leeb bemängelt bei Roth, dass dabei nicht immer die Milde gewürdigt wird, die Herzog Ernst walten ließ, wenn er z.B. auf Folter verzichtete und Kaiser persönlich zum Widerruf zu bewegen versuchte. 12 Näheres bei Roth (wie Anm. 1), 38 und 39, Anm. 23 bis 35. 13 Alexander Erhardt, Geschichte der Stadt Passau I, 1861, 221 f. 14 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 42. 15 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 39. 16 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 39. 17 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 44. 18 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 45. 19 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 46. 20 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 42. 21 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 49. 22 Lexikon für Theologie und Kirche VI, 2. Auflage 1961, Sp. 11. 23 Mitteilung von Prof. Döring an den Verfasser. 24 Südd. Zeitung vom 13.03.2000 „Wir bitten um Verzeihung“ II. 25 Brigitte Kaff, Volksreligion und Landeskirche, die evang. Bewegung im Bayerischen Teil der Diözese Passau, München 1977 (miscellanea Bavarica Monacencia, 69), hrsg. von Karl Bosl und Michael Schattenhofer. 26 Leeb / Zöpfl (wie Anm. 1), 85. 27 Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, hrsg. vom Lutherischen Weltbund und dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Art. 15, Z. 6 f. 28 Brief an den Verfasser vom 12.12.1999. 29 Gotteslob Nr. 247; Evang. Gesangbuch Nr. 125. Zum Ganzen vgl. auch das Gemeinsame Geleitwort des Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz Bischof Prof. Dr. Karl Lehmann und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Präses Manfred Kock zu: Zeugen einer besseren Welt –Christliche Märtyrer des 20. Jahrhunderts. Im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland hrsg. v. Karl-Joseph Hummel und Christoph Strohm, Evangelische Verlagsanstalt Leipzig und Butzon & Bercker, 2000. 30 Melanchthons Briefwechsel Kritische und kommentierte Gesamtausgabe im Auftrag der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, hrsg. von Heinz Scheible, Band T 3, Texte 521 bis 858 (1527 – 1529), bearb. von Richard Wetzel, Stuttgart-Bad Cannstatt, 2000, S. 70 f. Original-Manuskript: The British Library Add. MS 12059 Folio 257 recto. Die Übersetzungen stammen vom Verfasser.
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